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   BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83   

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https://dejure.org/1983,7579
BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83 (https://dejure.org/1983,7579)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1983 - 3 B 1.83 (https://dejure.org/1983,7579)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 3 B 1.83 (https://dejure.org/1983,7579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust von Grundvermögen in Lemberg - Verstaatlichung durch die sowjetische Besatzungsmacht - Unterlassen der Rückgabe durch deutsche Besatzungsstellen als entschädigungsfähiger Entziehungstatbestand - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
    Diese Rechtsauffassung gründet sich im wesentlichen auf die Erwägung, daß der Lastenausgleichsgesetzgeber im gesamten Bereich des Kriegsfolgenrechts bei der Feststellung und Entschädigung von Vermögensverlusten, die außerhalb der Grenzen des deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 entstanden sind, hinsichtlich der - für die Geschädigteneigenschaft im Sinne des § 229 LAG maßgebenden - Eigentumsverhältnisse grundsätzlich an die in dem betreffenden Schadensgebiet nach der jeweiligen verfassungsrechtlichen Situation vorgefundene tatsächliche Rechtslage angeknüpft hat und dies ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht auch tun durfte (vgl. BVerfGE 27, 253 [286]; BVerfGE 41, 126).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
    Diese Rechtsauffassung gründet sich im wesentlichen auf die Erwägung, daß der Lastenausgleichsgesetzgeber im gesamten Bereich des Kriegsfolgenrechts bei der Feststellung und Entschädigung von Vermögensverlusten, die außerhalb der Grenzen des deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 entstanden sind, hinsichtlich der - für die Geschädigteneigenschaft im Sinne des § 229 LAG maßgebenden - Eigentumsverhältnisse grundsätzlich an die in dem betreffenden Schadensgebiet nach der jeweiligen verfassungsrechtlichen Situation vorgefundene tatsächliche Rechtslage angeknüpft hat und dies ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht auch tun durfte (vgl. BVerfGE 27, 253 [286]; BVerfGE 41, 126).
  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
    Das ist in den Entscheidungen vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40) und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ZLA 1980, 116) geschehen, von denen die letztere erfolglos mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden ist (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 -).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77

    Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
    Das ist in den Entscheidungen vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40) und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ZLA 1980, 116) geschehen, von denen die letztere erfolglos mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden ist (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 -).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen -

    Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt.
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